Ambulant betreutes Wohnen 

Hilfeleistungen die wir anbieten:

  • Entlastende Gespräche
  • Hilfe bei Post- und Ämterangelegenheiten
  • Hilfe zum Erhalt und finden einer Wohnung
  • Begleitung zu Arztterminen
  • Hilfe zur Strukturierung des Alltags  
  • Anregungen zur Freizeitgestaltung
  • Hilfe beim Umgang mit Freunden und Familie
  • Hilfe bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive

 

Ausgeschlossen vom Leistungsspektrum sind:

  • Assistenzleistungen (z.B. ersatzweise Übernahme von Tätigkeiten, Mobilitätshilfen)
  • Aufgaben die in den Arbeitsbereich anderer Personen (bspw. rechtliche Betreuer) fallen

(Eingliederungshilfe nach SGB IX)


Das ABW richtet sich an Menschen die aufgrund von psychischer Erkrankung vorübergehend oder für längere Zeit Unterstützung in ihrem alltäglichen Leben benötigen. 

Ziel ist es ihre Ressourcen zu erhalten und zu stärken, um Ihnen so eine weitgehend eigenständige Lebensführung in Ihrer gewohnten Umgebung und Ihrem sozialen Umfeld zu ermöglichen, beziehungsweise zu festigen. 
Daher werden Sie in die Planung, wieviel Hilfe Sie benötigen mit einbezogen und in einem individuellen Bedarfsermittlungsverfahren ihr persönlicher Hilfebedarf ermittelt. 


Das ambulant betreute Wohnen ist keine Kassenleistung.

Wenn Sie über wenig Geld verfügen trägt ihr Sozialamt die Kosten, bei der Antragstellung unterstützen wir Sie gerne.

Wenn Sie ein Gehalt oder Rente beziehen, müssen Sie möglicherweise etwas dazu bezahlen, dies Bedarf einer individuellen Prüfung. Hierzu können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.